Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an den Röpischen Spielen
Stand: 23.07.2026
1. Veranstalter
Veranstalter der Veranstaltungsreihe „Röpische Spiele“ ist:
Marvin Röper
E-Mail: info@roepischespiele.de
Website: www.roepischespiele.de
Nachfolgend wird Marvin Röper, handelnd unter der Bezeichnung „Röpische Spiele“, als „Veranstalter“ bezeichnet.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an einer Veranstaltung der Röpischen Spiele. Sie gelten insbesondere für Anmeldungen, die über die Website, per E-Mail oder über einen anderen vom Veranstalter angebotenen Anmeldeweg erfolgen.
Maßgeblich ist die Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der teilnehmenden Person bei der Anmeldung zur Verfügung gestellt und in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und der teilnehmenden Person haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Beschreibung der Veranstaltung
Die Röpischen Spiele sind Freizeitveranstaltungen mit unterschiedlichen spielerischen Wettbewerben, Rätseln, Wissensaufgaben, Geschicklichkeitsspielen, sportlichen Aktivitäten und weiteren gemeinschaftlichen Herausforderungen.
Art, Umfang, Ablauf, Dauer und Inhalt der Veranstaltung können sich je nach Edition unterscheiden. Die konkreten Angaben werden in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung, auf der Website oder mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Die Spielinhalte können bis zur Durchführung geheim gehalten werden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Spiels oder einer bestimmten Aufgabe besteht nicht.
Die jeweilige Veranstaltungsankündigung ergänzt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu:
- Datum und Uhrzeit,
- Veranstaltungsort,
- Teilnahmegebühr,
- Mindestalter,
- Anmeldeschluss,
- Teilnehmerzahl,
- enthaltenen Leistungen,
- Verpflegung,
- besonderen Teilnahmevoraussetzungen und
- veranstaltungsbezogenen Regeln.
4. Veranstaltungsdaten
Für die jeweilige Veranstaltung gelten die folgenden, vor der Öffnung der Anmeldung zu ergänzenden Angaben:
Bezeichnung der Edition:
XXX
Datum:
XX.XX.XXXX
Veranstaltungsort:
XXX
Einlass:
XX:XX Uhr
Beginn:
XX:XX Uhr
Voraussichtliches Ende:
XX:XX Uhr
5. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die die für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Das Mindestalter beträgt, sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes angegeben wird, XXX Jahre.
Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, vor der Anmeldung zu prüfen, ob gesundheitliche, körperliche oder sonstige persönliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder andere Umstände, die für die sichere Durchführung der Veranstaltung relevant sein können, soll die teilnehmende Person den Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn informieren. Eine medizinische Beratung oder Beurteilung erfolgt durch den Veranstalter nicht.
Die Teilnahme kann von angemessener Kleidung, festem Schuhwerk, wettergerechter Ausstattung oder weiteren, vorab mitgeteilten Ausrüstungsgegenständen abhängig gemacht werden.
6. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über den vom Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung bereitgestellten Anmeldeweg.
Die bei der Anmeldung abgefragten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies betrifft insbesondere:
- Vor- und Nachname,
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer und
- gegebenenfalls weitere notwendige Angaben.
Änderungen der Kontaktdaten sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sofern diese für die Abwicklung der Anmeldung oder die Durchführung der Veranstaltung relevant sind.
Jede Anmeldung gilt grundsätzlich nur für die in der Anmeldung bezeichnete Person. Die Anmeldung weiterer Personen im eigenen Namen ist nur zulässig, wenn die anmeldende Person dazu berechtigt ist und die betreffenden Personen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzinformationen informiert wurden.
7. Vertragsschluss
Die Abgabe des Anmeldeformulars stellt zunächst ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages dar.
Der Teilnahmevertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung ausdrücklich bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
Sofern eine Teilnahmegebühr erhoben wird, kann der Vertragsschluss zusätzlich vom vollständigen und fristgerechten Eingang der Teilnahmegebühr abhängig gemacht werden. Dies wird in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung bestätigt grundsätzlich nur den Eingang der Anmeldung. Sie stellt noch keine Annahme des Teilnahmeangebots dar, sofern aus der Nachricht nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht. Dies gilt insbesondere bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl oder bei Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen.
8. Teilnehmerzahl und Warteliste
Die Teilnehmerzahl kann für einzelne Veranstaltungen begrenzt werden. Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt nach den in der jeweiligen Ausschreibung genannten Kriterien.
Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, kann der Veranstalter eine Warteliste führen. Die Aufnahme in eine Warteliste begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.
Wird ein Platz frei, kann der Veranstalter einer Person auf der Warteliste ein zeitlich befristetes Teilnahmeangebot unterbreiten.
9. Teilnahmegebühr und Preise
Die für die jeweilige Veranstaltung geltende Teilnahmegebühr wird vor Abgabe der Anmeldung bekannt gegeben.
Reguläre Teilnahmegebühr: XX,XX €
Gegebenenfalls ermäßigter Preis: XX,XX €
Gegebenenfalls spätere Preisstufe: XX,XX €
Unterschiedliche Preisstufen dürfen insbesondere von einem bestimmten Anmeldezeitpunkt oder von einem begrenzten Kontingent abhängig gemacht werden.
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Eine Umsatzsteuer wird nur ausgewiesen, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil der Teilnahmegebühr bezeichnet werden, sind nicht im Preis enthalten.
10. Zahlung
Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden mit der Anmeldebestätigung oder während des Anmeldevorgangs mitgeteilt.
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von XXX Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zu zahlen, sofern keine abweichende Frist mitgeteilt wird.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, kann der Veranstalter der teilnehmenden Person eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Veranstalter vom Teilnahmevertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben.
Bei kurzfristigen Anmeldungen kann die vollständige Zahlung unmittelbar mit der Anmeldung oder vor Veranstaltungsbeginn verlangt werden.
Die teilnehmende Person ist für die korrekte Angabe des Verwendungszwecks und die rechtzeitige Veranlassung der Zahlung verantwortlich.
11. Teilnahmebestätigung und Tickets
Nach Zustandekommen des Teilnahmevertrages erhält die teilnehmende Person eine Teilnahmebestätigung oder ein Ticket. Die Übermittlung kann elektronisch erfolgen.
Ein Ticket oder eine Teilnahmebestätigung darf nicht vervielfältigt, verändert oder ohne Zustimmung des Veranstalters an eine andere Person weitergegeben werden.
Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Verwendung kann der Veranstalter einen Identitätsnachweis verlangen. Dabei werden nur die für die Überprüfung erforderlichen Angaben berücksichtigt.
Bei Verlust einer Teilnahmebestätigung soll die teilnehmende Person den Veranstalter unverzüglich kontaktieren.
12. Übertragung der Teilnahme
Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.
Der Antrag auf Übertragung muss spätestens XXX Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an info@roepischespiele.de gestellt werden.
Die Ersatzperson muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.
Der Veranstalter darf die Zustimmung verweigern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Dies gilt insbesondere, wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, die Änderung nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden kann oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
Ein gewerblicher Weiterverkauf von Teilnahmeplätzen oder Tickets ist nicht gestattet.
13. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen
Soweit der Teilnahmevertrag die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines spezifischen Zeitraums vorsieht, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Vertraglich eingeräumte Stornierungs- oder Übertragungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
14. Stornierung durch die teilnehmende Person
Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@roepischespiele.de, erfolgen.
Für die Berechnung einer möglichen Erstattung ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter maßgeblich.
Vorgesehene Stornierungsregelung:
Bis einschließlich XXX Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Erstattung von XXX Prozent der Teilnahmegebühr.
Bis einschließlich XXX Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Erstattung von XXX Prozent der Teilnahmegebühr.
Danach: grundsätzlich keine Erstattung.
Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Wird der Teilnahmeplatz mit Zustimmung des Veranstalters vollständig auf eine Ersatzperson übertragen, kann anstelle der Stornierungsregelung eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von XX,XX € erhoben werden, sofern diese vorab bekannt gegeben wurde und tatsächlich ein entsprechender Verwaltungsaufwand entsteht.
15. Nichterscheinen und vorzeitiger Abbruch
Erscheint eine angemeldete Person nicht oder erst nach Beginn der Veranstaltung, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
Gleiches gilt, wenn die teilnehmende Person die Veranstaltung aus persönlichen Gründen vorzeitig verlässt oder einzelne angebotene Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Ein freiwilliger Abbruch der Veranstaltung oder einzelner Spiele begründet keinen Anspruch auf Wiederholung einzelner Spielabschnitte oder auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
Gesetzliche Ansprüche der teilnehmenden Person bleiben unberührt.
16. Leistungen des Veranstalters
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und der Anmeldebestätigung.
Je nach Veranstaltung können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- Planung und Durchführung der Spiele,
- Bereitstellung von Spielmaterialien,
- Moderation und Spielleitung,
- Verpflegung,
- alkoholfreie Getränke,
- gegebenenfalls alkoholische Getränke,
- Preise oder Auszeichnungen,
- Foto- und Videoaufnahmen oder
- weitere ausdrücklich angekündigte Leistungen.
Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, insbesondere An- und Abreise, Übernachtung, persönliche Ausrüstung und individuelle Verpflegungswünsche, sind nicht Bestandteil des Teilnahmevertrages.
17. Änderungen des Veranstaltungsablaufs
Der Veranstalter darf einzelne Spiele, Aufgaben, Zeitpläne, Räumlichkeiten oder organisatorische Abläufe ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für die teilnehmenden Personen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar ist.
Sachliche Gründe können insbesondere sein:
- Wetterbedingungen,
- Sicherheitsanforderungen,
- technische Störungen,
- Ausfall von Räumen oder Ausrüstung,
- behördliche Vorgaben,
- Erkrankung oder Ausfall von Mitwirkenden,
- eine veränderte Teilnehmerzahl oder
- sonstige nicht vorhersehbare organisatorische Gründe.
Der Gesamtcharakter und der wesentliche Zweck der Veranstaltung dürfen durch eine Änderung nicht ohne sachlichen Grund grundlegend verändert werden.
Wesentliche Änderungen werden den teilnehmenden Personen so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich mitgeteilt.
Die Veranstaltung findet grundsätzlich auch bei Regen oder vergleichbaren Witterungsbedingungen statt, sofern eine sichere Durchführung möglich ist. Allein aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen besteht kein Anspruch auf Absage, Verlegung oder Erstattung der Teilnahmegebühr.
18. Verlegung der Veranstaltung
Muss die Veranstaltung aus einem sachlichen Grund auf einen anderen Termin oder an einen anderen, zumutbaren Veranstaltungsort verlegt werden, informiert der Veranstalter die teilnehmenden Personen unverzüglich.
Bei einer wesentlichen Termin- oder Ortsänderung erhält die teilnehmende Person das Recht, innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist vom Teilnahmevertrag zurückzutreten.
In diesem Fall wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Haftung.
19. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter darf die Veranstaltung absagen, wenn eine Durchführung aus einem sachlichen Grund unmöglich, unzumutbar oder mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden ist.
Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
- unzureichender Teilnehmerzahl,
- Ausfall des Veranstaltungsortes,
- Unwetter oder Naturereignissen,
- behördlichen Anordnungen,
- Epidemien oder vergleichbaren Gefahrenlagen,
- erheblichen technischen Störungen,
- Erkrankung oder unvorhersehbarem Ausfall wesentlicher Mitwirkender oder
- anderen Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
Bei einer vollständigen Absage wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr grundsätzlich zurückerstattet.
Bereits durch die teilnehmende Person getätigte Aufwendungen, insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder Ausrüstungskosten, werden nur ersetzt, wenn der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften für diese Kosten haftet.
20. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Kann die Veranstaltung aufgrund eines von keiner Vertragspartei zu vertretenden außergewöhnlichen Ereignisses nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, gelten vorrangig die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Veranstalter wird die teilnehmenden Personen unverzüglich über die Auswirkungen informieren und angemessene Maßnahmen prüfen. Hierzu können insbesondere eine Verschiebung, Anpassung, Unterbrechung oder Absage gehören.
Als außergewöhnliche Ereignisse kommen insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, behördliche Verbote, erhebliche Störungen der Infrastruktur, Krieg, Terrorgefahren, Epidemien und vergleichbare Ereignisse in Betracht.
Reise-, Übernachtungs-, Ausrüstungs- oder sonstige Folgekosten werden bei einer Absage, Verlegung oder Unterbrechung nur ersetzt, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften eine Haftung des Veranstalters besteht.
21. Spielregeln und Entscheidungen der Spielleitung
Die für die jeweilige Veranstaltung mitgeteilten Spiel- und Sicherheitsregeln sind verbindlich.
Die Spielleitung ist berechtigt, Regeln zu erläutern und angemessene Entscheidungen zu treffen, wenn eine Situation in den veröffentlichten Regeln nicht ausdrücklich geregelt ist.
Entscheidungen über Punkte, Wertungen, Zeitstrafen, Disqualifikationen und Spielergebnisse werden nach sachlichen und für alle Teilnehmenden möglichst einheitlichen Maßstäben getroffen.
Offensichtliche Rechen-, Übertragungs- oder Zuordnungsfehler können durch die Spielleitung korrigiert werden.
Bei Meinungsverschiedenheiten soll zunächst eine Klärung mit der Spielleitung erfolgen. Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
Offensichtliche Regelverstöße, Rechenfehler oder Wertungsfehler dürfen auch nach Abschluss einzelner Spiele oder der gesamten Veranstaltung berichtigt werden, sofern dies zur Wahrung der Chancengleichheit erforderlich ist.
Sicherheitsentscheidungen des Veranstalters und des Organisationsteams haben jederzeit Vorrang vor Spielregeln und Wertungsinteressen.
22. Fairness und Verhalten
Alle teilnehmenden Personen sind zu einem fairen, respektvollen und sicheren Verhalten verpflichtet.
Insbesondere unzulässig sind:
- vorsätzliche Manipulation von Spielen oder Ergebnissen,
- unerlaubte Hilfsmittel,
- Weitergabe geheimer Spielinhalte oder Lösungen,
- Beleidigungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe,
- diskriminierendes oder belästigendes Verhalten,
- vorsätzliche Beschädigung von Eigentum,
- Gefährdung anderer Personen,
- Missachtung berechtigter Sicherheitsanweisungen und
- übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum.
Die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen und Gefahren unverzüglich dem Organisationsteam zu melden.
23. Hausrecht und Ausschluss
Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen üben im Rahmen der Veranstaltung das Hausrecht aus.
Eine teilnehmende Person kann nach vorheriger Ermahnung von einzelnen Spielen oder von der gesamten Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie erheblich oder wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Spielregeln oder berechtigte Anweisungen verstößt.
Eine vorherige Ermahnung ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß besonders schwerwiegend ist, eine unmittelbare Gefahr besteht oder eine Fortsetzung der Teilnahme für den Veranstalter oder andere Personen unzumutbar ist.
Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen bei:
- Gewalt oder Gewaltandrohung,
- erheblicher Gefährdung anderer Personen,
- schwerwiegender Manipulation,
- Diebstahl oder Sachbeschädigung,
- erheblicher Belästigung,
- diskriminierendem Verhalten oder
- einer alkohol- oder drogenbedingten Unfähigkeit zur sicheren Teilnahme.
Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung des Anteils der Teilnahmegebühr, der den bereits erbrachten Leistungen und dem entstandenen Aufwand entspricht. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
24. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnahme an körperlichen oder sportlichen Aktivitäten erfolgt im Rahmen der eigenen gesundheitlichen Möglichkeiten.
Teilnehmende dürfen Aufgaben jederzeit abbrechen oder auf eine Teilnahme an einzelnen Aufgaben verzichten, wenn sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen.
Niemand darf zu einer körperlichen oder sonstigen Aktivität gezwungen werden.
Den Sicherheitsanweisungen des Organisationsteams ist Folge zu leisten. Erkennbare Gefahren, Verletzungen oder gesundheitliche Probleme sind unverzüglich zu melden.
Der Veranstalter erbringt keine medizinische Untersuchung, Beratung oder Behandlung.
Die teilnehmende Person hat nach bestem Wissen zu prüfen, ob sie gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist. Bekannte gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Durchführung erheblich sein können, sollen dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
Sicherheitsanweisungen des Veranstalters, der Spielleitung sowie der eingesetzten Helferinnen und Helfer sind unverzüglich zu befolgen.
Für die An- und Abreise sowie das Führen von Fahrzeugen sind die teilnehmenden Personen selbst verantwortlich. Gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, sind einzuhalten.
25. Alkohol, Drogen und berauschende Mittel
Der Konsum illegaler Drogen und das Mitbringen verbotener Substanzen sind nicht gestattet.
Sofern alkoholische Getränke angeboten werden, sind die gesetzlichen Altersgrenzen und Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.
Teilnehmende dürfen an Spielen oder Aktivitäten nicht teilnehmen, wenn sie aufgrund des Konsums von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr zu einer sicheren Teilnahme in der Lage sind.
Der Veranstalter darf die weitere Teilnahme in einem solchen Fall untersagen. Dies gilt auch dann, wenn noch keine konkrete Gefährdung eingetreten ist, eine solche aber vernünftigerweise zu erwarten ist.
26. Verpflegung und Allergien
Art und Umfang einer gegebenenfalls angebotenen Verpflegung werden in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben.
Teilnehmende mit Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsanforderungen müssen den Veranstalter rechtzeitig informieren, wenn eine Berücksichtigung gewünscht wird.
Der Veranstalter bemüht sich im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten um eine angemessene Berücksichtigung, kann jedoch nicht garantieren, dass für jede Allergie, Unverträglichkeit oder Ernährungsform geeignete Speisen bereitgestellt werden können.
Bei schweren Allergien oder besonderen gesundheitlichen Risiken liegt es in der Verantwortung der teilnehmenden Person, erforderliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und im Zweifel eigene geeignete Verpflegung mitzubringen.
27. Preise, Gewinne und Auszeichnungen
Sofern Preise, Gewinne oder Auszeichnungen vergeben werden, richten sich deren Vergabe und Umfang nach der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und den Spielregeln.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis besteht nur, wenn dieser ausdrücklich zugesagt wurde und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Umtausch von Sachpreisen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegenüber einem gegebenenfalls verantwortlichen Hersteller oder Verkäufer bleiben unberührt.
28. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
Die Einzelheiten zur Anfertigung, Verarbeitung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls aus gesonderten Hinweisen oder Einwilligungserklärungen.
Soweit für eine konkrete Nutzung eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Nutzung nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden möchten, sollen dies vor oder während der Veranstaltung dem Organisationsteam mitteilen. Der Veranstalter wird dies im Rahmen der organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigen.
Das Anfertigen und Veröffentlichen eigener Aufnahmen durch Teilnehmende ist nur zulässig, wenn die Rechte der abgebildeten oder aufgenommenen Personen beachtet werden.
Auch andere Teilnehmende, Besucherinnen und Besucher oder Pressevertretende können eigenverantwortlich Aufnahmen anfertigen. Soweit diese Personen nicht im Auftrag des Veranstalters handeln, hat der Veranstalter auf deren Verarbeitung oder Veröffentlichung grundsätzlich keinen Einfluss.
29. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Art, zum Umfang, zu den Zwecken und zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
Die Datenschutzerklärung ist unter www.roepischespiele.de/datenschutz abrufbar.
30. Mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen
Teilnehmende sind selbst für die sichere Aufbewahrung ihrer mitgebrachten Gegenstände, persönlichen Ausrüstung, elektronischen Geräte und Wertsachen verantwortlich.
Eine Verwahrung durch den Veranstalter erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Werden Spielmaterialien, Funkgeräte, GPS-Geräte oder sonstige Ausrüstungsgegenstände ausgegeben, sind diese sorgfältig zu behandeln und nach Aufforderung vollständig zurückzugeben. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verluste haftet die teilnehmende Person nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden oder Verluste haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Haftungsregelung.
31. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Veranstalter haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, eine Garantie übernommen wurde oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Helfenden und Erfüllungsgehilfen.
32. Haftung der teilnehmenden Person
Die teilnehmende Person haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursacht.
Dies gilt insbesondere für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an:
- Veranstaltungsräumen,
- Spielmaterialien,
- technischen Geräten,
- Einrichtungsgegenständen und
- dem Eigentum anderer Personen.
Normale Abnutzung sowie Schäden, welche die teilnehmende Person nicht zu vertreten hat, sind hiervon nicht erfasst.
33. Teilnahme von Angehörigen und Mitgliedern des Organisationsteams
Angehörige, Freundinnen, Freunde und Bekannte des Veranstalters oder des Organisationsteams dürfen grundsätzlich an den Röpischen Spielen teilnehmen.
Personen, die vorab Kenntnis über geheime Spielinhalte, Lösungen oder relevante Wertungskriterien erhalten haben, dürfen an den davon betroffenen Spielen nicht mit einem unfairen Vorteil teilnehmen.
Der Veranstalter trifft angemessene organisatorische Maßnahmen, um eine faire und möglichst gleichberechtigte Teilnahme sicherzustellen.
34. Urheberrechte und Nutzung von Inhalten
Spielkonzepte, Aufgaben, Texte, Grafiken, Logos, Bilder, Videos, Regelwerke und sonstige Inhalte der Röpischen Spiele können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe oder kommerzielle Verwendung ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Teilnehmende dürfen keine geheim gehaltenen Spielinhalte, Lösungen oder Aufgaben vor oder während einer laufenden Edition veröffentlichen, wenn dadurch der Ablauf oder die Fairness der Veranstaltung beeinträchtigt werden kann.
35. Nutzung der Website
Der Veranstalter bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der Website. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Die Website darf nicht missbräuchlich verwendet werden. Insbesondere unzulässig sind:
- unberechtigte Zugriffsversuche,
- Manipulationen technischer Systeme,
- Übermittlung von Schadsoftware,
- automatisierte Überlastungsversuche und
- missbräuchliche Nutzung von Formularen.
36. Externe Inhalte und Verlinkungen
Die Website kann Verlinkungen zu externen Websites oder Diensten enthalten. Für deren Inhalte und Datenschutzpraktiken sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Der Veranstalter macht sich fremde Inhalte nicht allein durch eine Verlinkung zu eigen.
37. Sponsoring und Unterstützung
Veranstaltungen der Röpischen Spiele können durch Sponsorinnen, Sponsoren oder andere Unterstützende gefördert werden.
Art und Umfang einer Unterstützung können im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung kenntlich gemacht werden.
Freiwillige finanzielle Zuwendungen begründen keinen Anspruch auf Einflussnahme auf Spielinhalte, Wertungen oder organisatorische Entscheidungen.
Eine steuerliche Spendenbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
38. Beschwerden und Beanstandungen
Beschwerden oder Beanstandungen sollen möglichst zeitnah gegenüber dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit eine Klärung oder Abhilfe ermöglicht werden kann.
Die Kontaktaufnahme kann per E-Mail an info@roepischespiele.de erfolgen.
Gesetzliche Rechte und Fristen bleiben unberührt.
39. Kommunikation
Vertragsbezogene Mitteilungen können an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
Die teilnehmende Person ist dafür verantwortlich, eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und auch den Spam-Ordner regelmäßig zu prüfen.
Besonders wichtige kurzfristige Informationen können zusätzlich über die angegebene Telefonnummer oder einen ausdrücklich vereinbarten Kommunikationskanal übermittelt werden.
40. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Veranstalter darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Anmeldungen ändern.
Für einen bereits geschlossenen Teilnahmevertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
Nachträgliche Änderungen eines bestehenden Vertrages bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage.
41. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
42. Gerichtsstand
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ein besonderer Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
43. Verbraucherschlichtung
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, sofern keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht.
44. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Gleiches gilt für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.
Kontakt
Marvin Röper
Röpische Spiele
E-Mail: info@roepischespiele.de
Website: www.roepischespiele.de
