RECHTLICH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Anmeldung und Teilnahme an den Röpischen Spielen und Silent Hunt:R.

Stand: 28.09.2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter der Röpischen Spiele und von Silent Hunt:R ist Marvin Röper, Am Ilmenauufer 5, Kaltenmoor, 21337 Lüneburg. Kontakt: info@roepischespiele.de. Die Veranstaltungen werden privat organisiert.

Diese AGB gelten für kostenpflichtige Anmeldungen zu den Röpischen Spielen und zu Silent Hunt:R. Ergänzende Angaben der jeweiligen Veranstaltungsankündigung – insbesondere Termin, Ort, Preisstufe und konkrete Leistungen – werden Bestandteil des Vertrags, soweit sie bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

2. Vertragsschluss und Anmeldung

Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person eine verbindliche Anfrage auf Teilnahme ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Röpischen Spiele die Anmeldung ausdrücklich bestätigen.

Die bei der Anmeldung angegebenen Daten müssen vollständig und zutreffend sein. Eine Weitergabe oder Übertragung eines Teilnahmeplatzes auf eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

3. Teilnahmealter und Minderjährige

Die reguläre Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Personen im Alter von 10 bis 17 Jahren dürfen nur teilnehmen, wenn der Veranstalter die Teilnahme Minderjähriger für die konkrete Veranstaltung zulässt und vor Vertragsschluss die erforderliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.

Der Veranstalter kann einen geeigneten Nachweis der Zustimmung verlangen. Für einzelne Spiele oder Programmpunkte können aus Sicherheits- oder Jugendschutzgründen zusätzliche Altersbeschränkungen gelten.

4. Teilnahmegebühr, Leistungen und Spenden

Es gilt die im jeweiligen Anmeldevorgang ausgewiesene Teilnahmegebühr bzw. Preisstufe. Die Teilnahmegebühr ist nach erfolgreicher Bestätigung der Anmeldung über die angebotene PayPal-Zahlungsmöglichkeit zu entrichten.

Bei den Röpischen Spielen sind die für die jeweilige Veranstaltung angekündigte Verpflegung sowie die vom Veranstalter bereitgestellten Getränke im Teilnahmebeitrag enthalten, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.

Zusätzlich können freiwillige Spenden per PayPal oder bar geleistet werden. Eine Spende ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und führt zu keinen zusätzlichen Teilnahme- oder Leistungsansprüchen.

5. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen

Soweit der Vertrag eine Freizeitveranstaltung mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum betrifft, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die nachfolgende freiwillige Stornierungsmöglichkeit bleibt hiervon unberührt.

6. Absage durch Teilnehmer

Teilnehmende können ihre Teilnahme jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail, absagen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr besteht bei einer Absage durch die teilnehmende Person grundsätzlich nicht.

Der Veranstalter kann im Einzelfall freiwillig aus Kulanz eine vollständige oder teilweise Erstattung anbieten. Hieraus entsteht kein Anspruch für andere Fälle oder zukünftige Veranstaltungen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter

Muss eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben werden, kann die teilnehmende Person wählen, ob der Teilnahmeplatz für den Ersatztermin bestehen bleibt oder die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet wird.

Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Für darüber hinausgehende eigene Aufwendungen der teilnehmenden Person, etwa Reise- oder Übernachtungskosten, haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung dieser AGB.

8. Ablauf, Spiele und Regeln

Die Röpischen Spiele bestehen aus unterschiedlichen Spielen und Herausforderungen. Die konkrete Zusammenstellung kann bis zur Durchführung geheim gehalten werden. Jeder Teilnehmende tritt grundsätzlich für die eigene Wertung an, soweit für eine einzelne Aufgabe nichts anderes ausdrücklich bekannt gegeben wird.

Der Veranstalter darf Spielabläufe, Reihenfolgen und einzelne Aufgaben aus sachlichem Grund ändern, insbesondere aus Sicherheits-, Wetter-, Organisations- oder technischen Gründen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Den Anweisungen des Orga-Teams und den für ein Spiel bekannt gegebenen Regeln ist Folge zu leisten.

9. Gesundheit, Allergien und Eigenverantwortung

Die Veranstaltungen können im Freien stattfinden und körperliche oder sportliche Aufgaben enthalten. Teilnehmende haben ihre persönlichen Fähigkeiten und ihren Gesundheitszustand eigenverantwortlich zu berücksichtigen und dürfen eine Aufgabe abbrechen oder auslassen, wenn sie sich dieser nicht gewachsen fühlen.

Für Verpflegung relevante Allergien oder Unverträglichkeiten müssen dem Orga-Team rechtzeitig und eigeninitiativ mitgeteilt werden. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass jede individuelle Ernährungsanforderung erfüllt oder jeder Kontakt mit Allergenen ausgeschlossen werden kann. Bei erheblichen Allergien ist die teilnehmende Person für erforderliche persönliche Vorsichtsmaßnahmen und Notfallmedikation selbst verantwortlich.

10. Alkohol, Drogen und Aftershow

Während der Spiele ist das Mitbringen und der Konsum eigener alkoholischer Getränke untersagt. Vom Veranstalter angebotene alkoholische Getränke dürfen nur im vorgesehenen Rahmen und unter Beachtung des Jugendschutzes ausgegeben und konsumiert werden. Die Teilnahme an Spielen in erkennbar beeinträchtigtem Zustand kann aus Sicherheitsgründen untersagt werden.

Für die Aftershow dürfen eigene Getränke mitgebracht werden, soweit der Veranstalter für die konkrete Veranstaltung nichts Abweichendes mitteilt. Der Konsum von Drogen oder anderen illegalen berauschenden Mitteln ist untersagt.

11. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter kann Personen von einzelnen Spielen oder von der weiteren Veranstaltung ausschließen, wenn dies zum Schutz von Personen, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder wegen erheblicher bzw. wiederholter Regelverstöße erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei aggressivem Verhalten, vorsätzlicher Gefährdung anderer oder erheblicher alkohol- oder drogenbedingter Beeinträchtigung.

Ein Ausschluss begründet nur dann einen Erstattungsanspruch, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Diese können zur Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit der Röpischen Spiele, insbesondere auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Röpischen Spiele, verwendet und veröffentlicht werden.

Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden oder einer Veröffentlichung widersprechen möchten, können sich jederzeit vor, während oder nach der Veranstaltung mündlich oder schriftlich an das Organisationsteam wenden. Ein Widerspruch wird für zukünftige Aufnahmen und Veröffentlichungen berücksichtigt. Soweit erforderlich und technisch sowie rechtlich möglich, werden bereits veröffentlichte Inhalte nach einem Widerspruch entfernt. Bereits erfolgte Weiterverbreitungen durch Dritte können nicht in jedem Fall vollständig rückgängig gemacht werden.

Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

13. Silent Hunt:R

Silent Hunt:R ist ein eigenständiges Side-Game des Orga-Teams und kein Bestandteil einer Edition der Röpischen Spiele. Für öffentliche Silent-Hunt:R-Runden beträgt die Teilnahmegebühr derzeit 10,00 €, soweit bei der konkreten Runde kein anderer Preis ausgewiesen wird.

Für die Durchführung werden insbesondere Spielername und GPS-Positionsdaten verarbeitet. Die technische Ortung ist für das Spielprinzip erforderlich. Einzelheiten zur Verarbeitung und Speicherdauer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Teilnehmende müssen die für die Ortung erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen und den Standortzugriff während des Spiels ermöglichen.

14. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden besteht eine Haftung nur nach den vorstehenden Grundsätzen. Die gesetzlichen Mitverschuldensregeln bleiben unberührt.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet. Gesundheitsbezogene Angaben wie freiwillig mitgeteilte Allergien werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

16. Streitbeilegung

Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.